Hallo Ihr!Folgeende Frage: Ab genau wannist ein Verfahren beendet / nicht mehr rechtshängig? Ab Erlass eines Urteilsoder aber erst ab dem Tag der Zustellung des Urteils wg. Beginn Lauf derRechtsmittelfrist? Und wenn im Falle des Zeitpunkt der Zustellung: Was, wenn das Urteil nicht zugestellt werden kann?Habt Ihr da ne Idee?
LG
Julinda