Hallo,
ja mal wieder dieses Thema. Die Suche habe ich schon mit den Worten: "alter, PfÜB, InsO." gefüttert und auch für 6 Seiten "Antworten" bekommen, ABER die eine Antwort, was mit dem schon lange vorliegenden PfÜB (außerhalb der Rückschlagsperre) in der später eröffneten (TH-)InsO. "passiert" oder klarer:
- wer sich
- wann
um die PfÜB-Aufhebung kümmern soll/muss konnte ich noch nicht finden.
Die Thematik betrifft ja eigentlich 3 Gruppen:
- Gläubiger + Amtsgericht,
- (TH-)InsO.verwalter + Schuldner,
- Drittschuldner
Fange ich (Bank, (P-)Konto) mal von hintern an:
Der "Ex"-Schuldner steht mit seiner Restschuldbefreiung vor mir und will nun wieder "komplett" über das Kontoguthaben verfügen. Geht aber nicht, da sich bisher keiner für die Aufhebung bzw. den Verstrickungsbruch gesorgt hat.
Was nun??
Schönes WE
Gruß Thomas