Hallo zusammen,
ich bitte um Meinungen zu einer etwas kniffeligen Angelegenheit:
Beamter ist krank (seit Februar). Am 11. Mai kommt der Beamte wieder zum Dienst, allerdings weiterhin AU- Bescheinigung + Wiedereingliederungsplan bis 5. Juni. Gleichzeitig stellt der Beamte Urlaubsantrag für lange geplanten Urlaub vom 8. bis zum 26. Juni (also im Anschluss an Wiedereingliederung). Nach dem Urlaub erscheint der Beamte wieder zum Dienst mit Folgebescheinigung AU (ab Februar durchgehend - also auch den Urlaubszeitraum umfassend) und weiterer Wiedereingliederung für 4 Wochen.
Und nun? Ich weiß, es hätte Urlaub eigentlich gar nicht bewilligt werden sollen. Aber: wurde nun mal. Der Beamte war auch im Urlaub (Rundreise) - lag also nicht im Krankenhaus o. ä.
Wie würdet ihr entscheiden? Urlaub zurückrechnen?