Hallo miteinander,
in meinem aktuellen Fall läuft die WVP. Der Schuldner hat Arbeitseinkommen, hat dem TH aber nur die Kontoauszüge (P-Konto) überlassen, anhand derer das monatliche Einkommen ersichtlich ist (offenbar will er den Arbeitgeber nicht involvieren). Der TH hat den Schuldner aufgefordert, weitere Unterlagen zu übermitteln, da nicht klar ist, ob unpfändbare Gehaltsanteile existieren. Das hat der Schuldner aber nicht gemacht.
Nun, nach einem Jahr, hat der TH die Gehaltsabrechnungen von einem Jahr erhalten, und siehe da, es wurden unpfändbare Zuschläge gezahlt. Jetzt möchte der Schuldner diese unpfändbaren Beträge gerne zurück haben.
Was nun? Ich tue mir schwer damit, einfach zurückzuzahlen, da der TH nicht in der Lage war, die unpfändbaren Anteile zu berechnen. Gibt es Erfahrungen mit der Konstellation?