Rückerstattung unpfändbarer Bezüge

  • Hallo miteinander,

    in meinem aktuellen Fall läuft die WVP. Der Schuldner hat Arbeitseinkommen, hat dem TH aber nur die Kontoauszüge (P-Konto) überlassen, anhand derer das monatliche Einkommen ersichtlich ist (offenbar will er den Arbeitgeber nicht involvieren). Der TH hat den Schuldner aufgefordert, weitere Unterlagen zu übermitteln, da nicht klar ist, ob unpfändbare Gehaltsanteile existieren. Das hat der Schuldner aber nicht gemacht.

    Nun, nach einem Jahr, hat der TH die Gehaltsabrechnungen von einem Jahr erhalten, und siehe da, es wurden unpfändbare Zuschläge gezahlt. Jetzt möchte der Schuldner diese unpfändbaren Beträge gerne zurück haben.

    Was nun? Ich tue mir schwer damit, einfach zurückzuzahlen, da der TH nicht in der Lage war, die unpfändbaren Anteile zu berechnen. Gibt es Erfahrungen mit der Konstellation?

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • Hat der Schuldner die (vermeintlich) pfändbaren Beträge also selber an den TH abgeführt?

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Ja, der Schuldner hat selbst gezahlt. Er hat dem TH die Kontoauszüge vorgelegt, und um Mitteilung der Höhe der pfändbaren Bezüge gebeten. Könnte man das als "freiwillige" Zahlung umdeuten?

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • Joah, würde ich auch so sehen. Der TH hat nichts (zwangsweise) eingezogen, der Arbeitgeber nix (zwangsweise) abgeführt. Dass die Berechnung der pfändbaren Anteile nicht sauber erfolgen kann, wusst der Schuldner ja scheinbar auch.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Das Ansinnen des Schuoldners erscheint mir etwas wie ein venire contra factum propium: er hat ja selbst verhindert, dass die B eträge richtig berechnet werden. Er hätgte ja auch selbst mit dem Lohnzettel einen Fachmann beauftragen können und dann richtig abführen können... Zudem wäre ja zu fragen, ob nicht evtl bereits verteilt wurde?

  • Verteilt worden ist nicht, es waren die ersten pfändbaren Beträge, so dass die Verfahrenskosten noch offen sind.

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  • sorry ! seit wann lassen sich pfändbare Anteile am Arbeitseinkommen anhand von Kotoauszügen ermitteln ???

    Vor den Konten gab es die Lohntüte, da war die Kohle drin (also nicht ein Joint mit eingedrehten Geldscheinen, sondern ein Umschlag, umgangssprachlich als Lohntüte bezeichnet) , aber noch was viel aussagekrätigeres: nämlich ??? - richtig ! - die Abrechnung !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • sorry ! seit wann lassen sich pfändbare Anteile am Arbeitseinkommen anhand von Kotoauszügen ermitteln ???

    Vor den Konten gab es die Lohntüte, da war die Kohle drin (also nicht ein Joint mit eingedrehten Geldscheinen, sondern ein Umschlag, umgangssprachlich als Lohntüte bezeichnet) , aber noch was viel aussagekrätigeres: nämlich ??? - richtig ! - die Abrechnung !

    Als schmaler Streifen aus der Durchschreibebuchführung, damals als Lohnstreifen bekannt.

  • sorry ! seit wann lassen sich pfändbare Anteile am Arbeitseinkommen anhand von Kotoauszügen ermitteln ???

    Vor den Konten gab es die Lohntüte, da war die Kohle drin (also nicht ein Joint mit eingedrehten Geldscheinen, sondern ein Umschlag, umgangssprachlich als Lohntüte bezeichnet) , aber noch was viel aussagekrätigeres: nämlich ??? - richtig ! - die Abrechnung !

    Als schmaler Streifen aus der Durchschreibebuchführung, damals als Lohnstreifen bekannt.

    Ja und "radiert" wurde auf dem Original mit Glasfasern. Wenn man die mal irgendwo am Körper hatte, dann hat es gejuckt ohne Ende. Die ekeligen Dinger hatte ich im Lohnbüro damals auch noch ausgefüllt.


  • Ja und "radiert" wurde auf dem Original mit Glasfasern. Wenn man die mal irgendwo am Körper hatte, dann hat es gejuckt ohne Ende. Die ekeligen Dinger hatte ich im Lohnbüro damals auch noch ausgefüllt.

    Ich hatte da schon einen Glasfaserstift :D

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    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau


  • Ja und "radiert" wurde auf dem Original mit Glasfasern. Wenn man die mal irgendwo am Körper hatte, dann hat es gejuckt ohne Ende. Die ekeligen Dinger hatte ich im Lohnbüro damals auch noch ausgefüllt.

    Ich hatte da schon einen Glasfaserstift :D

    Stift darf man nicht mehr sagen, das heißt jetzt Azubi. ;)


  • Ja und "radiert" wurde auf dem Original mit Glasfasern. Wenn man die mal irgendwo am Körper hatte, dann hat es gejuckt ohne Ende. Die ekeligen Dinger hatte ich im Lohnbüro damals auch noch ausgefüllt.

    Ich hatte da schon einen Glasfaserstift :D

    Stift darf man nicht mehr sagen, das heißt jetzt Azubi. ;)

    Boah, ihr habt schon Azubi aus Glasfaser, ist schon mal dem TS-300 überlegen..... :D

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