Guten Morgen,
in einem Grundbuch steht als 2/zu 1 ein Herrschvermerk (Wegerecht).
Das Grundstück (= BV 1) wird jetzt an das Land verkauft und soll dann aus dem Grundbuch ausgeschieden werden.
Muss dann nicht vorher der Herrschvermerk oder sogar die Grunddienstbarkeit gelöscht werden?
Zugunsten eines nicht gebuchten Grundstücks könnte doch m. E. auch keine Grunddienstbarkeit eingetragen werden.
Schöne Grüße aus dem - gerade mal sonnigen - Norden von
Elbin