Wobei ich mich grad frag, warum der Gesetzgeber im k4 auch noch den 54 V SGB I in Bezug genommen hat, macht das dann noch Sinn ? Aber ich will nicht mehr Verwirrung stiften, als ich es bisher wahrscheinlich schon getan hab.
Da hab ich mir ehrlich gesagt noch keine Gedanken gemacht
Wenn ich es mir jetzt so genau ansehe macht die ausdrückliche Verweisung auf 54 Abs V SGB I (=Kindergeld) eigentlich keinen Sinn, wenn dies ja über Abs 2 schon geschützt ist und § 850k IV eigentlich gar nicht für eine Ersetzung von §850k II Nr 2+3 gedacht ist...