Rechtskraftzeugnis Aufhebungsbeschluss

  • Naja mir geht es eigentlich darum, ob ihr die MiZi-Mitteilung erst nach Rechtskraft der Beschlüsse macht.

    In der MiZi steht dazu Folgendes:

    Die Mitteilungen sind alsbald nach dem Erlass, im Übrigen alsbald nach Rechtskraft des Beschlusses zu bewirken.

  • Naja mir geht es eigentlich darum, ob ihr die MiZi-Mitteilung erst nach Rechtskraft der Beschlüsse macht.

    In der MiZi steht dazu Folgendes:

    Die Mitteilungen sind alsbald nach dem Erlass, im Übrigen alsbald nach Rechtskraft des Beschlusses zu bewirken.

    Weiß auch nicht, welche konkreten Entscheidungen da nun dem Anordnungsgeber zur Mitteilung differenzierend alsbald nach a) Erlass oder b) Rechtskraft so im grundsätzlichen, einzelnen oder übrigen genau vorschwebten.

    Bei uns gehen die Mitteilungen zur Aufhebung jedenfalls alsbald nach Erlass (also gleich zusammen mit der sonstigen Exp.) mit raus (hatte auch noch eine 200er, die nicht rechtskräftig und wieder aufgehoben wurde).

  • Das ist hier eben die Gretchenfrage: Rechtskraft abwarten und dann MiZi oder gleich nach Erlass.

    Nr. 5 Abs. 3: Gerichtliche Entscheidungen sind, wenn gegen sie ein Rechtsbehelf unzweifelhaft nicht eingelegt werden kann oder nur ein unbefristeter Rechtsbehelf stattfindet, alsbald nach ihrem Erlass, sonst nach Rechtskraft mitzuteilen. Sonstige Mitteilungen sind zu bewirken, sobald der mitzuteilende Vorgang vollzogen oder der mitzuteilende Sachverhalt bekannt geworden ist.

  • Da gegen Rechtspflegerentscheidungen immer ein Rechtsmittel gegeben ist, musst du wohl oder übel die Rechtskraft abwarten. Das ist doch aber auch kein Problem.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Der Ablauf entspricht nicht den Gegebenheiten nach der InsO:

    Nach der InsO werden nur Abschriften versandt, nach der MiZi Ausfertigungen.

    Nach der InsO wird sofort veröffentlicht, nach der MiZi muss man an sich warten, bevor alle, die das vorher schon im Internet lesen konnten, es auch nochmal in Papierform erhalten.

    Das ist doch aber auch kein Problem.

    Das ist zusätzlicher Arbeitsaufwand.

  • Der Ablauf entspricht nicht den Gegebenheiten nach der InsO:

    Nach der InsO werden nur Abschriften versandt, nach der MiZi Ausfertigungen.

    Nach der InsO wird sofort veröffentlicht, nach der MiZi muss man an sich warten, bevor alle, die das vorher schon im Internet lesen konnten, es auch nochmal in Papierform erhalten.

    Das ist doch aber auch kein Problem.

    Das ist zusätzlicher Arbeitsaufwand.

    Da bin ich bei BREamter !
    Ausfertigung im Rahmen der MIZI nur beim HR, sonst nicht. Notfristanfragen -> im Normalbereich nicht (sowieso in den Fällen, in denen nur noch beim iudex a quo eingelegt werden kann entbehrlich). VÖ vor Rechtskraft grds. i.O. hab nur heut ne 298'er Versagung von mir stammend selbst kassiert, doof war, VÖ schon raus, jetzt den "actus contrarius" - auch wenn VÖ nicht vorgesehen, naturalmente zur VÖ verfügt. Passiert mir nie wieder ! da warte ich künftig die Rechtskraft vor VÖ ab (Ausnahme: ich brauche die VÖ - auch - als Zustellungs-VÖ.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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