Insolvenzschuldnerin ist im Bereich der Leiharbeit tätig. Ein von ihm an die Drittschuldnerin "ausgeliehener" Arbeitnehmer versucht bei Letzterer einen erheblichen Sachschaden. Die Insolvenzschuldnerin und die Drittschuldnerin einigen sich darauf, dass die Schadenersatzforderungen mit noch offenen Entleiherrechnungen "verrechnet" wird.
Liegt eine kongruente oder inkongruente Deckung vor?