In meiner Akte liegt mir eine Ausschlagungserklärung der Betreuerin vom 01.07.2015 vor. Gemäß Mitteilung des Betreuungsgerichts ging dort der Antrag auf Genehmigung am 20.06.2015 ein.
Ich habe mir die Betreuungsakte angefordert und dort ist tatsächlich der Antrag bzgl. der Genehmigung der Ausschlagung am 20.06.2015 eingegangen und somit vor der Erklärung der Erbausschlagung.
Zur Berechnung der 6-Wochen-Frist stellt sich mir nun die Frage, ob die Frist nun bereits seit dem 20.06.2015 gehemmt ist. Einen derartigen Fall hatte ich bisher noch nicht.
Danke schon einmal im Voraus.