Glück Auf,
meine Frage:
Wann erfolgt Sperre der Konten im Rahmen der Vermögenssorge durch den Betreuer, wenn kein Einwill.vorb. angeordnet wurde und kein Einverständnis des Betreuten besteht?
Sachverhalt:
Gerichtsbezirk A
Für Personen, die trotz Notwendigkeit Sinn der Betreuung nicht sehen und gegen eine Betreuung sind (Psychotiker, z.B.) od. über keine freie Willensbildung mehr verfügen und/od. Sinn und Zweck der Betreuung nicht verstehen, wird in diesem Bezirk vor Anordnung der Betreuung ein fachärztliches Gutachten eingeholt.
Selten wird faktisch die Geschäftsunfähigkeit festgestellt, vielmehr lässt sich aus dem Verlauf des Gutachtens und dem Grad der Erkankung eine Geschäftsunfähigkeit lesen.
Auf Grund des Gutachtens besteht nun bei jmd. Geschäftsunfähigkeit (fortgeschrittene Demenz, lebt noch in einer Wohnung, Probleme beim Umgang mit Geld) und ich sperre die Konten und zahle der/dem Betreuten fortan das Geld persönlich aus.
Das ist der Ablauf in Gerichtsbezirk A, in einem Beschluss kam es mal vor, dass die Geschäftsunfähigkeit vermerkt wurde und somit eindeutige Rechtssicherheit gab.
Gerichtsbezirk B
Für den gleichen Personenkreis wie oben, wird in diesem Bezirk ein fachärztliches Attest als Grundlage für die Betreuung verwendet, selten ein Gutachten.
Das Attest listet die Diagnose auf und ein Hinweis, dass eine Betreuung notwendig erscheint.
Soweit zum Ablauf bei Gerichtsbezirk B.
Während die Vorgehensweise bei Gerichtsbezirk A nachvollziehbar ist, stellen sich für mich immer folgende Fragen:
Kontensperre wann und auf welcher Grundlage?
Eigenes Ermessen?(Vorgehensweise wird transparent und nachvollziehbar dokumentiert)
Absprache mit Rechtspflege/r?
Beantragung eines Gutachtens für diese Thematik?
Hinweis auf Einwilligungsvorbehalt bei Anhörung, umgehende Beantragung des Einwilligungsvorbehalts nach Betreuungsübernahme?
Es geht mir hierbei um Erfahrungswerte im Umgang mit dieser Thematik unter dem Aspekt rechtlicher Grundlage und Rechtssicherheit.
Natürlich ist eine Sperrung der Konten nicht der Regelfall, sollte wirklich begründet sein und nicht willkürlich erfolgen.
Ich hoffe auf eine rege Diskussion...viele Grüße!
Daniel