Hallo,
wir haben hier einige InsO-Akten, in denen zahlen die Schuldner nach Erteilung der RSB freiwillig Raten auf die Gerichtskosten, obwohl sie es aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht müssten. Ist die Anzahl der Raten bei freiwilligen Zahlungen auch auf 48 Raten zu begrenzen oder kann man die Zahlungen solang weiterlaufen lassen, bis die Gerichtskosten gezahlt sind. Wie macht ihr das??