Fehlende Urkunden im Erbscheinsverfahren

  • Hallo zusammen!
    Ich habe folgenden Fall:

    Der Erblasser E.S. ist am 22.07.2015 gestorben. Er war ledig und hatte keine Abkömmlinge.
    Geboren ist er laut Sterbeurkunde in Wetterau/Ostpreussen.
    In der zweiten Ordnung geht es wie folgt weiter:
    Die Mutter A.S. ist am 23.03.1982 gestorben und ist am 06.11.1919 in Schillfelde, heute Schillehnen (Russland), geboren. Laut Sterbeurkunde ist sie nicht verheiratet gewesen.
    Sie hat noch einen weiteren Sohn, neben dem Erblasser. Dieser ist am 28.05.1974 gestorben. Ob er Abkömmlinge hinterlassen hat, wissen die Antragsteller nicht.
    Ebenfalls ist unbekannt, wer der Vater des Erblassers ist. Es ist also auch fraglich, ob der Vater, der möglicherweise schon verstorben ist, weitere Abkömmlinge hinterlassen hat.
    In der dritten Ordnung geht es wie folgt weiter:
    Die Oma des Erblassers, M.S. ist am 25.08.1881 verstorben. Der Opa des Erblassers ist ebenfalls bereits verstorben. Die Tochter, G.S., sprich die Tante des Erblassers, hat die Erbschaft zugunsten ihrer Kinder ausgeschlagen. Die Tante ist ebenfalls in Schillfelde, heute Schillehnen, geboren.
    Ihre Kinder, M.M. und H.S. möchten nun einen Erbschein beantragen.

    Es liegen alle Sterbeurkunden, mit Ausnahme der des Vaters des Erblassers vor.
    Es fehlt die Geburtsurkunde des Erblassers.
    Es fehlt die Geburtsurkunde der Mutter A.S. des Erblassers.
    Es fehlt die Geburtsurkunde der Tante G.S. des Erblassers

    Nachdem sich die Antragsteller an das Standesamt I in Berlin gewandt hatten und von dort die Mitteilung erhalten haben, dass die Bearbeitung mindestens 19 Monate dauern wird, habe ich am 19.10.2015 eine erneute Anfrage aus der Nachlassakte heraus gestellt.
    Angefordert habe ich die Geburtsurkunde des Erblassers (nebst allen Randvermerken zwecks Prüfung wer der Vater ist), der Mutter des Erblassers und der Tante des Erblassers.

    Heute kam die Mitteilung, dass die Urkunden von dort nicht ausgestellt werden können. Bezüglich der drei Personen wird an das Standesamt Schillehnen verwiesen.
    Im Internet (Wikipedia) erhält man die Information, dass die Unterlagen beim Standesamt Schillehnen als verschollen gelten.

    Wie würdet ihr in dieser Sache weiter verfahren?
    Muss ich wirklich noch eine Anfrage an das Standesamt Schillehnen richten, sodass ich in der Akte das Negativattest habe?
    Oder wie gehe ich generell weiter vor, selbst wenn ich diese Negativauskunft bekomme.
    Sofern der Vater des Erblassers möglicherweise noch lebt oder bereits verstorben ist und Kinder hinterlassen hat, können die Abkömmlinge der Tante des Erblassers ja keinen Erbscheinsantrag stellen. Zumal hier keinerlei Abstammung nachgewiesen ist.
    Weiterhin, unterstellt, dass keine Erben 1. Ordnung vorhanden sind, könnte der verstorbene Bruder Kinder hinterlassen haben, die als Erben der 2. Ordnung erbberechtigt wären.
    Ich bekomme aber keine Angaben darüber, ob der Vater des Erblassers noch lebt und ob er Kinder hinterlassen hat. Die Eltern des Erblassers waren nicht verheiratet und es bestand laut Aussage der Antragstellerin kein Kontakt zu dem Vater. Sie weiß nicht mal, wie er heißt.

    Ich weiß wirklich nicht, wie ich hier weiter vorgehen soll und wäre für jede, auch nur kleine Hilfe, sehr dankbar!

  • Ich würde die Anfrage an das Standesamt Schillehnen machen.
    Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, würde ich alternative Nachweise suchen. Gibt es neutrale Personen, die die Angaben zu den Familienverhältnissen bestätigen können? Ergeben sich aus der Heiratsurkunde der Tante deren Eltern?
    Hinsichtlich des Vaters und eventueller Kinder des Bruders würde ich nach § 2358 II BGB vorgehen.

  • Ich würde die Anfrage an das Standesamt Schillehnen machen.
    Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, würde ich alternative Nachweise suchen. Gibt es neutrale Personen, die die Angaben zu den Familienverhältnissen bestätigen können? Ergeben sich aus der Heiratsurkunde der Tante deren Eltern?
    Hinsichtlich des Vaters und eventueller Kinder des Bruders würde ich nach § 2358 II BGB vorgehen.

    Der 2358 ist zum 17.08.2015 weggefallen.

  • Ich würde die Anfrage an das Standesamt Schillehnen machen.
    Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, würde ich alternative Nachweise suchen. Gibt es neutrale Personen, die die Angaben zu den Familienverhältnissen bestätigen können? Ergeben sich aus der Heiratsurkunde der Tante deren Eltern?
    Hinsichtlich des Vaters und eventueller Kinder des Bruders würde ich nach § 2358 II BGB vorgehen.

    Der 2358 ist zum 17.08.2015 weggefallen.


    Aber Dein Erblasser war da schon tot.

    Art. 229 § 36 EGBGB:

    Überleitungsvorschrift zum Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29. Juni 2015

    Auf Verfahren zur Erteilung von Erbscheinen nach einem Erblasser, der vor dem 17. August 2015 verstorben ist, sind das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Vielen Dank erstmal.
    Dann werde ich die Anfrage an das Standesamt Schillehnen machen und Kontakt zu den Antragstellern aufnehmen zwecks Durchführung eines Todeserkärungsverfahrens.

    Die Eltern der Tante (=Oma und Opa d. Erblassers) sind mir bekannt. Die Sterbeurkunde der Mutter liegt vor und bei dem Vater verzichte ich auf die Sterbeurkunde, da er mittlerweile 134 Jahre alt wäre.

  • Dann werde ich die Anfrage an das Standesamt Schillehnen machen


    Dieses Standesamt existiert seit 1945 nicht mehr :(

    und Kontakt zu den Antragstellern aufnehmen zwecks Durchführung eines Todeserkärungsverfahrens.


    Wer soll denn für tot erklärt werden?

    Ehe man Ermittlungen in der 3. Erbordnung in Ostpreußen anstellt, ist die 2. Erbordnung zu klären. Ob es Abkömmlinge des 1974 (in Deutschland?!) verstorbenen (Halb-)Bruders gibt, sollte sich klären lassen.

    Für den Fall, dass es doch in die 3. Ordnung geht, sollte man schon mal jegliches Wissen der Tante des Erblassers (die mit Sicherheit auch nicht mehr die jüngste ist) dokumentieren. Gab es weitere Geschwister von Mutter und Tante? Was weiß die Tante über den Vater des Erblassers und dessen Familie? Was weiß sie über den 2. Sohn ihrer Schwester?

  • Schillfelde gibt es seit 1945 nicht mehr. Heute heißt es wohl Schillehnen. Die Unterlagen gelten als verschollen. Aber wer erteilt dann eine Negativauskunft?

    Für Tod erklärt werden sollen der Vater und eventuelle Kinders des Bruders des Erblassers, vgl. auch #2.

    Weitere Geschwister von Mutter und Tante des Erblassers gab es nicht.

    Über den Vater des Erblassers ist nichts bekannt. Nicht einmal sein Name.

    Über den Bruder des Erblassers ist ebenfalls nichts bekannt.

  • Wie wäre es als erstes damit, das Thema vom Grundbuch in den Nachlass zu verschieben?

    (Eine Auskunft aus Wikipedia würde ich einer Entscheidung nicht zugrundelegen!! Wenn die Unterlagen verschollen sind, wird dir das die Stadt schon mitteilen. Und wenn das, wie in Berlin, 19 Monate dauert, ist das halt so.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Schillfelde gibt es seit 1945 nicht mehr. Heute heißt es wohl Schillehnen. Die Unterlagen gelten als verschollen. Aber wer erteilt dann eine Negativauskunft?


    Falls dort, wo Schillfelde / Schillehnen einmal war, überhaupt noch eine menschliche Ansiedlung ist, trägt diese heute einen russischen Namen. Leute, es geht hier um das nördliche Ostpreußen, heute bekannt als Oblast Kaliningrad.

    Für Tod erklärt werden sollen der Vater und eventuelle Kinders des Bruders des Erblassers, vgl. auch #2.


    Kann man Leute für tot erklären lassen, von dem man nicht einmal den Namen weiß und sogar (evtl. Kinder des Bruder) nicht einmal, ob sie je gelebt haben?!

    Über den Bruder des Erblassers ist ebenfalls nichts bekannt.


    Außer dass er 1974 verstorben ist, und genau da muss man ansetzen.

  • Ich denke, die Stadt heißt nur anders (Schillehnen)? Woraus ergibt sich, dass dort keine menschliche Ansiedlung mehr sein soll (Ostpreußen ist ja kein menschenleerer Raum :D)?

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  • Aus dem Link ist doch zu lesen, dass es die Stadt noch gibt!

    (Unabhängig davon würde ich im Rahmen der Aktenbearbeitung mich nie auf Wikipedia verlassen. Hier wäre der Weg über die diplomatischen Vertretungen möglich, entweder direkt an die russische Botschaft hier in der BRD oder über das Auswärtige Amt nach Russland. Dort sollten Informationen zum Verbleib von Urkunden und verwaltungstechnischen Änderungen von Kommunen einzuholen sein. Und falls nicht, ist zumindest ein entsprechender Nachweis hierüber und über die eigenen Bemühungen in der Akte. Und nicht nur so ein Ausdruck aus Wikiwereigentlich!!)

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)


  • (Eine Auskunft aus Wikipedia würde ich einer Entscheidung nicht zugrundelegen!! Wenn die Unterlagen verschollen sind, wird dir das die Stadt schon mitteilen. Und wenn das, wie in Berlin, 19 Monate dauert, ist das halt so.


    Ich denke, die Stadt heißt nur anders (Schillehnen)? Woraus ergibt sich, dass dort keine menschliche Ansiedlung mehr sein soll (Ostpreußen ist ja kein menschenleerer Raum :D)?

    Ohne auf den Sachverhalt im Detail einzugehen bzw. ohne konkrete Aussagen zu den beschaffbaren oder noch zu beschaffenden Urkunden zu machen möchte ich dennoch meine Gedanken hierzu loswerden:

    Zu 1:
    In der Hoffnung, dass du niemals als Erbe eines solchen Nachlasses selbst in die glückliche Situation kommst, ein derart gleichgültiges Nachlassgericht zu erwischen, wie du es wohl bist, darf ich darauf hinweisen, dass es den § 2356 I Satz 2 BGB gibt und alles bislang Vorgetragene sehr deutlich macht, dass hier ein solcher Fall für Hilfsnachweise vorliegt.
    3-4 Jahre Erbscheinsverfahren, nur weil das Gericht auf Antworten vom Sta I oder aus dem Ausland wartet, ist völlig unverhältnismäßig. Noch dazu wenn der Nachlass vielleicht einen geringen Wert hat und die Erben schon fortgeschrittenen Alters sind.

    Zu 2: Ostpreussen ist heute nicht menschenleer. Dennoch gab es den 2. Weltkrieg, nach dessen Ende weite Landstriche die menschenleer waren und sind viele Dörfer völlig vernichtet seither nie mehr aufgebaut worden. Dies grundsätzlich zu ignorieren und die Art und Weise wie hier mit "preussischer Korrektheit" mit den Schicksal der damals Vertriebenen umgegangen wird, schockt mich.
    Die Leute haben damals nur ihr Leben retten können. Was können die dazu, dass die staatlichen Stellen nicht in der Lage waren, die Personenstandsregister "in den Westen" zu "retten"? Nichts. Und deswegen sollte hier doch bitte (bei allem Respekt) etwas mehr Verständnis für die Situation der Erben gefunden werden und nicht nur "vom hohen Ross" herab eine Entscheidung fallen. Nach dem Motto: Ist doch mir egal wie lange es dauert und ob die jemals ihr Erbrecht beweisen können.".

    Nach dem 2. Weltkrieg wurden bei solchen Fällen die Erbscheine nach einer einfachen eidesstattlichen Versicherung (des Erbscheinsantragstellers!!!) binnen Minuten erteilt. Damals aber war den Rechtspfleger/innen auch der Krieg und seine Folgen noch sehr bewusst. Heute ist das wohl nicht mehr so. Da meinen wir nun alles und jedes Detail haarklein urkundlich belegen zu müssen oder auf EV´s von Personen zu bestehen, die völlig unabhängig sind aber dennoch alles über die Familie versichern können.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie…ast_Kaliningrad
    http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/15118839

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de


  • ...

    Ich denke, die Stadt heißt nur anders (Schillehnen)? Woraus ergibt sich, dass dort keine menschliche Ansiedlung mehr sein soll (Ostpreußen ist ja kein menschenleerer Raum :D)?

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    Zu 2: Ostpreussen ist heute nicht menschenleer. Dennoch gab es den 2. Weltkrieg, nach dessen Ende weite Landstriche die menschenleer waren und sind viele Dörfer völlig vernichtet seither nie mehr aufgebaut worden. Dies grundsätzlich zu ignorieren und die Art und Weise wie hier mit "preussischer Korrektheit" mit den Schicksal der damals Vertriebenen umgegangen wird, schockt mich.
    Die Leute haben damals nur ihr Leben retten können. Was können die dazu, dass die staatlichen Stellen nicht in der Lage waren, die Personenstandsregister "in den Westen" zu "retten"? Nichts. Und deswegen sollte hier doch bitte (bei allem Respekt) etwas mehr Verständnis für die Situation der Erben gefunden werden und nicht nur "vom hohen Ross" herab eine Entscheidung fallen. Nach dem Motto: Ist doch mir egal wie lange es dauert und ob die jemals ihr Erbrecht beweisen können.".
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    Äh, geht's noch!?!? Mein Beitrag hat nichts mit dem Schicksal von Personen zu tun. Es hat auch niemand verlangt, dass Urkunden in den Westen gerettet worden sind.

    Man kann aber doch nicht "nur" (meine ich ausdrücklich NICHT verharmlosend uä) weil es den zweiten Weltkrieg und dessen weitreichenden Nachwirkungen gab (und noch gibt), davon ausgehen und unterstellen, dass alles, was ehemals "deutsch" war und nun nicht mehr, nicht mehr existiert. Zumindest erwarte ich mehr als einen Hinweis auf einen Beitrag in Wikipedia. Allwissend ist nur einer (je nach Religion uU auch mehrere), in keinem Fall aber ist das Wikidingens! Einen pauschalen, um nicht zu sagen lapidaren, Hinweis auf "da war halt Krieg" würde mir nicht genügen für 2356. Gerade weil das Ende des Krieges schon länger zurückliegt, kann sich auch einiges getan haben und aufgetaucht sein. Und ohne zumindest mal den Versuch einer Nachfrage wüsste ich auch nicht, wie belegbar sein soll, dass die Auskunft ewig dauert.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

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  • Nein man kann nicht unterstellen, dass es jeden Ort in den früheren deutschen Ostgebieten nicht mehr gibt oder dass dort keine Urkunden mehr beschaffbar sind.

    Das sage ich auch nicht! Ich wende mich gegen Aussagen die eindeutig erkennen lassen, dass einem bei dem aufgezeigten Sachverhalt die Bearbeitungsdauer offenbar egal ist und damit gleichfalls auch egal ist, ob und wann die Erben überhaupt ihren Erbnachweis führen können. Mir geht es darum, dass man mehr Fingerspitzengefühl zeigt und nicht nur stur auf die Vorlage von Urkunden pocht, wenn doch dem Erbscheinsantragsteller es offensichtlich größte Mühe macht, solche Nachweise zu erbringen.

    Dass der eingangs genannte Sachverhalt bei der Erbfolge viele Lücken aufweist und derzeit wohl kein Erbschein beantragt oder erteilt werden kann, ist offensichtlich. Darum geht es mir aber nicht und deswegen hatte ich auch gesagt, dass ich (ausnahmsweise) vom Sachverhalt losgelöst antworte.

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  • Ich habe nicht aufgezeigt, dass mir die Bearbeitungsdauer egal ist (zumindest wollte ich das nicht). (Bliebe zudem noch die Frage zu klären, ob, soweit die Dauer der Personalsituation geschuldet ist, dies alleine als Begründung für 2356 genügen kann. Müssen wir aber nicht hier machen.)

    Aber ein Hinweis auf "Ostpreußen/Krieg" kann auch nicht alles andere ersetzen. Und wiki hat in einer Gerichtsentscheidung auch nichts zu suchen.

    ABER: Ein Abkürzen der Verfahrensdauer liegt einzig im Interesse des potentiellen Erben. Wenn er also von Berlin 19 Monate genannt bekommt, könnte er (!) ja auch auf die Idee kommen, sich anderweitig drum zu kümmern (vgl oben). Ein entsprechendes Tätigwerden kann ich dem SV nicht entnehmen und wäre mE mehr als zumutbar. Auch schon deswegen, um dann eine Begründung für 2356 einfacher darlegen zu können. Auch das wieder Interesse des Erben.

    Über den Wert des Nachlasses ist auch nichts bekannt (oder habe ich es überlesen), er könnte auch Großgrundbesitzer gewesen sein.

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