Hallo zusammen!
Ich habe folgenden Fall:
Der Erblasser E.S. ist am 22.07.2015 gestorben. Er war ledig und hatte keine Abkömmlinge.
Geboren ist er laut Sterbeurkunde in Wetterau/Ostpreussen.
In der zweiten Ordnung geht es wie folgt weiter:
Die Mutter A.S. ist am 23.03.1982 gestorben und ist am 06.11.1919 in Schillfelde, heute Schillehnen (Russland), geboren. Laut Sterbeurkunde ist sie nicht verheiratet gewesen.
Sie hat noch einen weiteren Sohn, neben dem Erblasser. Dieser ist am 28.05.1974 gestorben. Ob er Abkömmlinge hinterlassen hat, wissen die Antragsteller nicht.
Ebenfalls ist unbekannt, wer der Vater des Erblassers ist. Es ist also auch fraglich, ob der Vater, der möglicherweise schon verstorben ist, weitere Abkömmlinge hinterlassen hat.
In der dritten Ordnung geht es wie folgt weiter:
Die Oma des Erblassers, M.S. ist am 25.08.1881 verstorben. Der Opa des Erblassers ist ebenfalls bereits verstorben. Die Tochter, G.S., sprich die Tante des Erblassers, hat die Erbschaft zugunsten ihrer Kinder ausgeschlagen. Die Tante ist ebenfalls in Schillfelde, heute Schillehnen, geboren.
Ihre Kinder, M.M. und H.S. möchten nun einen Erbschein beantragen.
Es liegen alle Sterbeurkunden, mit Ausnahme der des Vaters des Erblassers vor.
Es fehlt die Geburtsurkunde des Erblassers.
Es fehlt die Geburtsurkunde der Mutter A.S. des Erblassers.
Es fehlt die Geburtsurkunde der Tante G.S. des Erblassers
Nachdem sich die Antragsteller an das Standesamt I in Berlin gewandt hatten und von dort die Mitteilung erhalten haben, dass die Bearbeitung mindestens 19 Monate dauern wird, habe ich am 19.10.2015 eine erneute Anfrage aus der Nachlassakte heraus gestellt.
Angefordert habe ich die Geburtsurkunde des Erblassers (nebst allen Randvermerken zwecks Prüfung wer der Vater ist), der Mutter des Erblassers und der Tante des Erblassers.
Heute kam die Mitteilung, dass die Urkunden von dort nicht ausgestellt werden können. Bezüglich der drei Personen wird an das Standesamt Schillehnen verwiesen.
Im Internet (Wikipedia) erhält man die Information, dass die Unterlagen beim Standesamt Schillehnen als verschollen gelten.
Wie würdet ihr in dieser Sache weiter verfahren?
Muss ich wirklich noch eine Anfrage an das Standesamt Schillehnen richten, sodass ich in der Akte das Negativattest habe?
Oder wie gehe ich generell weiter vor, selbst wenn ich diese Negativauskunft bekomme.
Sofern der Vater des Erblassers möglicherweise noch lebt oder bereits verstorben ist und Kinder hinterlassen hat, können die Abkömmlinge der Tante des Erblassers ja keinen Erbscheinsantrag stellen. Zumal hier keinerlei Abstammung nachgewiesen ist.
Weiterhin, unterstellt, dass keine Erben 1. Ordnung vorhanden sind, könnte der verstorbene Bruder Kinder hinterlassen haben, die als Erben der 2. Ordnung erbberechtigt wären.
Ich bekomme aber keine Angaben darüber, ob der Vater des Erblassers noch lebt und ob er Kinder hinterlassen hat. Die Eltern des Erblassers waren nicht verheiratet und es bestand laut Aussage der Antragstellerin kein Kontakt zu dem Vater. Sie weiß nicht mal, wie er heißt.
Ich weiß wirklich nicht, wie ich hier weiter vorgehen soll und wäre für jede, auch nur kleine Hilfe, sehr dankbar!