Ich wollte mal eure Meinung zu folgendem Fall hören:
Für die Betreute ist ein Wohnungsrecht im GB eingetragen, Eigentümer ist der Sohn (ist auch der Betreuer).
Der Sohn möchte nunmehr eine Grundschuld eintragen lassen iHv. 200.000 € und beantragt eine Vorrangseinräumung (die Grundschuld soll im Rang vor dem Wohnungsrecht stehen).
Die Betreute ist freiwillig ist ein Pflegheim umgezogen. Sie selbst kann die Rangänderung nicht mehr bewilligen, weil der Notar die Geschäftsfähigkeit anzweifelt.
Das Wohnungsrecht erlischt vorzeitig und ersatzlos mit seiner endgültigen Aufgabe durch die Berechtigte.
Hat das Wohnungsrecht überhaupt noch einen Wert?