Vorrangseinräumung

  • Ich wollte mal eure Meinung zu folgendem Fall hören:

    Für die Betreute ist ein Wohnungsrecht im GB eingetragen, Eigentümer ist der Sohn (ist auch der Betreuer).
    Der Sohn möchte nunmehr eine Grundschuld eintragen lassen iHv. 200.000 € und beantragt eine Vorrangseinräumung (die Grundschuld soll im Rang vor dem Wohnungsrecht stehen).

    Die Betreute ist freiwillig ist ein Pflegheim umgezogen. Sie selbst kann die Rangänderung nicht mehr bewilligen, weil der Notar die Geschäftsfähigkeit anzweifelt.

    Das Wohnungsrecht erlischt vorzeitig und ersatzlos mit seiner endgültigen Aufgabe durch die Berechtigte.

    Hat das Wohnungsrecht überhaupt noch einen Wert?

  • Hat das Wohnungsrecht überhaupt noch einen Wert?


    Einen Wert hat es schon, denn mindestens mal als Buchrecht besteht es ja noch.

    ABER!
    Die Frage ist, ob das materielle Recht überhaupt noch besteht, es scheint ja (materiell-rechtlich, nicht grundbuchrechtlich) auflösend bedingt zu sein.
    Und die nächste Frage ist dann, ob die Betroffene (ggf. vertreten durch einen Betreuer) zur Abgabe einer Löschungsbewilligung verpflichtet ist, und wenn ja, ob sie dafür eine Gegenleistung verlangen kann.

    Das müßte man mal mit dem Betreuer klären.

    P.S.: Wenn der Notar sich weigert, zu beurkunden, ist er von der Geschäftsunfähigkeit überzeugt. Bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit soll er die Zweifel in die Urkunde aufnehmen, aber dennoch beurkunden.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich meine mich zu erinnern, dass in der FH einmal erwähnt wurde, dass eine Bescheinigung eines Arztes darüber, dass die Betroffene nie wieder in die Wohnung zurückkehren können wird, kein Unrichtigkeitsnachweis im Sinne des § 22 GBO darstellt (wg. der erforderlichen Form).
    (ich hab diesen Satz nun so oft gelesen, ich weiß mittlerweile weder, ob er verständlich ist noch, wie ich ihn umformulieren könnte:tomate)

    Bewilligung durch die Betroffene selbst entfällt wohl auch und eine Bewilligung durch den Betreuer wird man vermutlich nur genehmigen (können), wenn die Betreute irgendeine Gegenleistung erhält :gruebel:

  • Nein, wenn die Betreute zur Aufgabe verpflichtet ist, kann auch ohne Gegenleistung genehmigt werden. Wozu soll man da erst auf die Klage warten? Wenn der Betreuer eine Ablöse aushandelt, ist es natürlich schöner. Das ist dann aber nur Verhandlungsgeschick und keineswegs Erfordernis.

    Ich vermute, das (eigentlich jetzt wertlose) Wohnungsrecht soll (nur) nach hinten rücken, weil zur Erklärung der Aufgabe/Löschung der betreuende Grundstückseigentümer als Vertreter der Berechtigten ausgeschlossen wäre. Er wäre nämlich der Erklärungsempfänger und daher vermute ich, daß eine Ergänzungsbetreuerbestellung vermieden werden soll (weil zu langwierig und/oder zu teuer).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich würde hier klären, ob eine "Aufgabe des Wohnungsrechtes" durch die Betroffene tatsächlich erfolgt ist, also Anhörung im Heim. Ist der SV so wie vom Betreuer vorgetragen, habe ich keine Bedenken auf Vorrangseinräumung. Eine evtl. mögliche Löschung des Rechtes muss man ja nicht erwähnen.

  • Würde auch erst einmal prüfen, ob das Wohnrecht überhaupt noch besteht, sollte in der Bestellungsurkunde drinstehen und anhören.

    Dann wäre die Löschung eines Abt. II Rechtes doch eine recht günstige Alternative zum Rangrücktritt.

  • Zitat

    Die Betreute ist freiwillig ist ein Pflegheim umgezogen.

    Dazu die Entscheidung des OLG Nürnberg 4 U 157/12 lesen: Wenn der Wohnungsrechtsinhaber objektiv das Recht weiter ausüben könnte, aber verzichtet, ist das Recht nicht wertlos.

    Dann kann dem Ergebnis nach nur gegen Abfindung gelöscht werden.[TABLE='width: 900']

    [tr][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][/tr][tr][td]


    [TABLE='width: 696']

    [tr][td][/td][/tr][tr][td][/td][/tr][tr][td][/td][/tr]


    [/TABLE]

    [/td][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][/tr][tr][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][/tr]


    [/TABLE]

  • Das kommt drauf an wie das Recht ausgestaltet wurde. Erst Bestellungsurkunde lesen! Dann passende Urteile suchen.
    Und ja natürlich kann man grdsl. immer eine Ablöse verlangen, ob und wie viel man bekommt....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!