Hallo zusammen,
da leider kurzfristig alle Auslandsrechtspfleger bei uns ausgefallen sind, fallen mir die Auslandssachen nun zu. Leider bin ich da ein wenig orientierungslos.
Zugestellt werden soll ein Beschluss in Strafsachen an den Verurteilten in Georgien.
Ist hier eine Zustellung gegen internationalen Rückschein möglich?
Gem. IR-Online wäre es das nicht, aber das gilt ja nicht für Strafsachen. In der RiVast zu Georgien lese ich nur etwas von einem "unmittelbaren Weg".
Falls keine Zustellung gegen IRS möglich ist - wie sähe dann die förmliche Zustellung aus (Übersetzungen etc.). Dazu finde ich irgendwie nichts, auch weil der Link zur RiVast, den man mir hier gegeben hat, nicht mehr funktioniert, nachdem beim BMJV wohl die Internetseite geändert wurde.
Vielen Dank schonmal!