Hallo,
bei der Bewilligung gehörte seinerzeit Grundbesitz zum Schonvermögen, weil der Ast. dies selbst bewohnt hat.
Nunmehr hat der Ast. bei der Überprüfung angegeben, woanders zu leben. Der Grundbesitz wurde aber immer noch angegeben. Auch Abzüge für Strom und Gas (für beide Adressen...) werden angegeben.
Wie verfahrt ihr in solchen Fällen?