Schuldner (S) hat einen Pkw, der unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens voll bezahlt, also Volleigentum erworben.
Nun erklärt der IV erfolgreich die Anfechtung der letzten drei Monatsraten gegenüber dem Verkäufer (V). V zahlt, ist aber nun der Meinung, sein Eigentumsvorbehalt würde wieder aufleben, da durch die Rückgewähr der Kaufpreis nun ja nicht mehr voll bezahlt sei.
Stimmt das?