Anfechtung und Aussonderung

  • Schuldner (S) hat einen Pkw, der unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens voll bezahlt, also Volleigentum erworben.

    Nun erklärt der IV erfolgreich die Anfechtung der letzten drei Monatsraten gegenüber dem Verkäufer (V). V zahlt, ist aber nun der Meinung, sein Eigentumsvorbehalt würde wieder aufleben, da durch die Rückgewähr der Kaufpreis nun ja nicht mehr voll bezahlt sei.

    Stimmt das?

  • yepp, ergibt sich aus § 144 InsO, BT-Drucks 12/2443, S. 168.

    OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.03.2003 – 2 U 142/08 40;
    OLG Frankfurt, Urteil vom 25.11.2003 – 9 U 127/04 8 ff.;
    OLG München, Urteil vom 19.06.2008 – 24 U 737/07


    M.a.W. Eine Anfechtung muss nicht unbedingt massevorteilhaft sein.

    Sorry, verlinkt leider nicht optimal.....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • nun sollte der Verwalter kurz überlegen, ob sich ein Eintrittsrecht wiederum rechnen würde..... und das möglichst schnell !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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