Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Eigentümer ist eine aus drei Personen bestehende Erbengemeinschaft. Auflassungsvormerkung für Käufer (Dritte) ist eingetragen.
Als erstes ging ein Antrag auf Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld ein. Den Antrag hab ich zwischenverfügt (mit Rangwahrung).
Danach ging ein Antrag auf Eintragung der Pfändung des Miterbenanteils hinsichtlich eines Miteigentümers ein. Mir liegt diesbezüglich der Titel nicht im Original vor. Aus den beglaubigten Abschriften lässt sich aber entnehmen, dass die Pfändung durch Zustellung an die Drittschuldner vor Eingang des Grundschuldantrags wirksam geworden sein müsste. Ich werde nun auch hier zwischenverfügen.
Wenn die Zwischenverfügungen erledigt werden oder eine von beiden erledigt wird, was muss ich (zeitlich) beachten? Der Pfändungsvermerk bewirkt ja keine Grundbuchsperre. Muss ich ihn trotzdem zeitlich nach der Grundschuld eintragen? Stehe gerade auf dem Schlauch glaub ich. Was ist, wenn vor der Erledigung der Zwischenverfügung hinsichtlich der Pfändung ein weiterer vollzugsfähiger Antrag eingeht?
Vielen Dank für Eure Hilfe!