Moin,
wir haben am 09.02.16 das Verfahren über das Vermögen einer GmbH eröffnet.
Jetzt teilt mir das Registergericht mit, dass die GmbH bereits am 02.02.16 wegen Vermögenslosigkeit v.A.w. gelöscht wurde.
Was nun?
Nach h. M. tritt ja die Vollbeendigung der Gesellschaft erst ein, wenn die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist.
Einziger Vermögenswert in diesem Verfahren sind jedoch Anfechtungsansprüche gegenüber dem Finanzamt....
Kann ich das Verfahren einfach weiter durchführen?
Sicherlich bräuchte ich einen Vertreter für die Schuldnerin. (Prozesspfleger?)
Der (ehem.) GF ist ins Ausland verzogen, Anschrift unbekannt.
Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall?
Grüße, anne