Bislang hatte ich noch nie eine FA des Finanzamtes in Händen, dem Bescheide beigefügt waren. Von dort wird lediglich mitgeteilt, welches Stadium die Forderung besitzt. Muss wohl eine andere Behörde sein...
Steuergeheimnis hinsichtlich Forderungsanmeldung
-
-
oki, also die Anmeldung soll der Verwalter wohl zu den Akten reichen dürfen. Der Verwalter soll dem FA mitteilen, dass die Bescheide nicht Grundlage der Prüfungsverhandlung werden, da sie ja nicht dem Gericht eingereicht werden dürfen, und damit auch nicht den Verfahrensbteiligen im Rahmen des Prüfungsverfahrens zur Verfügung gestellt werden könne. Der Verwalter bestreitet natürlich die Forderungen - sofern sie sich nicht aus anderen Unterlagen, als den Steuerbescheiden ergeben. Sind die Bescheide bestandskräftig, hat das FA spass, weil dann - auch bei Bestreiten - ein Feststellungsbescheid nicht ergehen darf...... . Denke, das gilt auch, sofern ein noch nicht bestandskräftiger Bescheid vorliegt, aber das müsste ich nochmal nachgraben....
-
Also ich fasse (diesmal kurz) das Ergebnis zusammen :
- Der IV hat gefälligst den ganzen (!) FA-Kladderadatsch einzureichen,
- das IG legt ihn zur Einsicht der Beteiligten nieder,
- wie es in § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO gesetzlich geregelt ist.(- und es guckt dann eh keiner nei ;))
dann hätten wir es ja dann, gell
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!