Steuergeheimnis hinsichtlich Forderungsanmeldung

  • Bislang hatte ich noch nie eine FA des Finanzamtes in Händen, dem Bescheide beigefügt waren. Von dort wird lediglich mitgeteilt, welches Stadium die Forderung besitzt. Muss wohl eine andere Behörde sein...

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • oki, also die Anmeldung soll der Verwalter wohl zu den Akten reichen dürfen. Der Verwalter soll dem FA mitteilen, dass die Bescheide nicht Grundlage der Prüfungsverhandlung werden, da sie ja nicht dem Gericht eingereicht werden dürfen, und damit auch nicht den Verfahrensbteiligen im Rahmen des Prüfungsverfahrens zur Verfügung gestellt werden könne. Der Verwalter bestreitet natürlich die Forderungen - sofern sie sich nicht aus anderen Unterlagen, als den Steuerbescheiden ergeben. Sind die Bescheide bestandskräftig, hat das FA spass, weil dann - auch bei Bestreiten - ein Feststellungsbescheid nicht ergehen darf...... . Denke, das gilt auch, sofern ein noch nicht bestandskräftiger Bescheid vorliegt, aber das müsste ich nochmal nachgraben....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    legalize erdbeereis
    :daumenrau

    Einmal editiert, zuletzt von Defaitist (24. Februar 2016 um 01:08)

  • Also ich fasse (diesmal kurz) das Ergebnis zusammen :

    - Der IV hat gefälligst den ganzen (!) FA-Kladderadatsch einzureichen,
    - das IG legt ihn zur Einsicht der Beteiligten nieder,
    - wie es in § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO gesetzlich geregelt ist.

    (- und es guckt dann eh keiner nei ;))

    dann hätten wir es ja dann, gell :cool:

    :daumenrau

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

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