Unpfändbar nach 811 ZPO

  • Ist die 3000,00 EUR Designerbrille nach 811 ZPO unpfändbar, wenn man gleichfalls berücksichtigt, dass der Schuldner diese vor dem Schuldner versteckt hat?

  • Es ist eine (notwendige?) Brille im Sinne des Absatz 1 Nr. 12 - daher unpfändbar.

    Fraglich, ob der Schutz auch für ein Modeaccessoire gilt und wie man den Spaß verwerten will.
    Verstecken ist da eher zweitrangig.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Schuldner gibt lediglich an, schlecht zu sehen
    somit ist es für mich fraglich, ob die Brille notwendig ist
    kann hier eventuell auf eine Ersatzbrille abgestellt werden, sprich sollte der GVZ dies prüfen
    Verwertungsschwiergkeiten sehe ich nicht - maßgeblich ist hier ja das Brillengestell

  • Schuldner gibt lediglich an, schlecht zu sehen somit ist es für mich fraglich, ob die Brille notwendig ist kann hier eventuell auf eine Ersatzbrille abgestellt werden, sprich sollte der GVZ dies prüfen

    Wenn er so schlecht sieht das er eine Brille braucht ist diese wohl unpfändbar. Austauschpfändung gibt es da nicht, also sehe ich da ehrlich gesagt wenig Chancen.

  • Brille = Katalog des § 811 ZPO; kannst es ja drauf ankommen lassen, aber ich wäre skeptisch.

    PS: Gerade als Brillenträger. :)

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    Einmal editiert, zuletzt von felgentreu (3. März 2016 um 17:00) aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Ist die 3000,00 EUR Designerbrille nach 811 ZPO unpfändbar, wenn man gleichfalls berücksichtigt, dass der Schuldner diese vor dem Schuldner versteckt hat?

    Ist die Frage, warum er sie versteckt hat. Hat er noch andere Brillen oder wusste er das mit 811 nicht? Ist es eine "richtige" Brille, Sonnenbrille, Lesebrille (uU entbehrlich?) oder Accessoire mit Fensterglas (soll es ja auch geben!)? Es wird ja eine Rechnung oder Rezept oder was vom Augenarzt vorliegen, dann ist das leicht festzustellen. Wenn es nicht gerade 0,x Dioptrien sind, sieht man es ja auch leicht, ob es Gläser mit Sehstärke sind. Was schreibt der GV denn dazu?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Nicht minder bedenklich ist es, wenn ein Schuldner nichtgezwungen werden kann, statt seiner aus verflossenem Reichtum stammenden mitBrillanten besetzten Lesebrille eine Brille mit einfachem Gestell zu benutzen (§§ 811Nr. 12, 811a ZPO). Im Hinblick auf derartige Fälle generell oder im Einzelfall dieAustauschpfändung zuzulassen, liegt nahe und erscheint sinnvoll.

    Schneider, MDR 1986, 726-727

  • Wobei sich der Wert nur auf das Gestell reduziert. Meine Gläser (800 Euronen) sind so speziell, dass ein anderer sie kaum gebrauchen könnte. Gegen den Austausch gegen eine Billigbrille hätte ich auch keine Bedenken, allerdings müssen halt die Gläser passen.

  • Wobei sich der Wert nur auf das Gestell reduziert. Meine Gläser (800 Euronen) sind so speziell, dass ein anderer sie kaum gebrauchen könnte. Gegen den Austausch gegen eine Billigbrille hätte ich auch keine Bedenken, allerdings müssen halt die Gläser passen.

    sehe ich auch so, die Gläser müssen passen.

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