Hallo,
dieAntragstellerin will verschiedene Forderungen gegen den Ehemann geltend machen.Zumeinen sind das Telefonkosten aus einem gesamtschuldnerischen Vertrag, wobei derAntragsgegner das Telefon allein nutzt und zum anderen Essensgeldzahlungen fürden Kindergarten.
Sie hat versucht, die Angelegenheit selbst zu klären, jedoch ohne Erfolg.
Ich bin der Meinung, dass es sich um eine Angelegenheit handelt. Gibt es andere Meinungen?