Liebe Kolleg(inn)en,
leider haben meine Recherchen im Archiv meinen konkreten Fall nicht lösen können, daher brauche ich mal wieder Euren Rat!
Firmeninsolvenz wurde im Jahre 2013 gem. § 207 InsO eingestellt, die vorhandene Masse gem. § 207 Abs. 3 InsO berichtigt.
Nun kommt nachträglich Masse aus einer Steuererstattung rein.
Der Verwalter beantragt Nachtragsverteilung mit dem Ziel, die Masse zur Begleichung seines (seiner Zeit nicht befriedigten) Vergütungsanspruchs zu entnehmen.
Für die Gläubiger gibt´s eh nix.
Kann ich zumindest eine erneute Berichtigung gem. § 207 Abs. 3 InsO verlangen oder kriegt der IV alles?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß, Vollstrecki