getrennte oder gemeinsame Veranlagung

  • Das Thema gab es hier glaub ich schon öfter, bin aber noch immer verwirrt genug, um diese Frage zu stellen:

    Eröffnetes IK-Verfahren. Schuldner (S) ist angestellt tätig. Aus den Unterlagen, die vorliegen, ergibt sich, dass eine Einkommensteuererstattung für die Masse zu generieren wäre. Alle Unterlagen liegen vor, der IV könnte die Erklärung abgeben.

    S besteht aber darauf, sich weiterhin gemeinsam mit ihrem Ehemann (E) veranlagen zu lassen. Das würde aber dazu führen, dass die auf die Masse entfallene Erstattung deutlich geringer ausfiele. Kann IV dies einfach ignorieren und für S eine Einzelveranlagung wählen? E droht in diesem Falle schon mit Schadenersatzansprüchen ...

    Wir handhabt Ihr so etwas?

    Grüße!

  • Wir handhabt Ihr so etwas?

    Die Finger davon lassen, spätestes mit der Entscheidung des BGH vom 18.11.2010, IX ZR 240/07:

    a) Der Anspruch des Ehegatten auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung richtet sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des anderen Teils gegen den Insolvenzverwalter.

    b) Der Insolvenzverwalter kann die Zustimmung nicht davon abhängig machen, dass sich der Ehegatte zur Auszahlung des Wertes des durch die Zusammenveranlagung erzielten Steuervorteils verpflichtet.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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