Mir liegt ein Antrag auf Erlass eines Pfübs vor. Die geltend gemachten Vollstreckungskosten bereiten mir Kopfzerbrechen:
Der Gläubiger hat die Vollstreckbarkeitserklärung eines Anwalt-Vergleiches versehentlich beim unzuständigen Amtsgericht beantragt.
Ihm wurden 60 € dafür zum Soll gestellt, die er auch bezahlt hat. Den Antrag nahm der Gläubiger-Anwalt dann wieder zurück.
Sodann stellte er beim zuständigen Landgericht den Antrag auf Vollstreckbarkeitserklärung des Vergleichs.
Dort wurden die angefallenen Gerichtskosten dem Schuldner zum Soll gestellt.
Nun möchte der Gläubiger die 60 € für den Antrag auf Vollstreckbarkeitserklärung beim unzuständigen Gericht
als notwendige Kosten der ZVS im Pfüb als Vollstreckungskosten ansetzen.
Der Anwalt meint telefonisch, dass es egal sei, dass er ein unzuständiges Gericht angerufen habe.
Die Kosten sind aufgrund des Titels entstanden und vom Schuldner zu zahlen, es handle sich um Vollstreckungskosten.
Was meint ihr?