unzuständiges Gericht angerufen - notwendige Kosten der ZVS

  • Mir liegt ein Antrag auf Erlass eines Pfübs vor. Die geltend gemachten Vollstreckungskosten bereiten mir Kopfzerbrechen:

    Der Gläubiger hat die Vollstreckbarkeitserklärung eines Anwalt-Vergleiches versehentlich beim unzuständigen Amtsgericht beantragt.
    Ihm wurden 60 € dafür zum Soll gestellt, die er auch bezahlt hat. Den Antrag nahm der Gläubiger-Anwalt dann wieder zurück.

    Sodann stellte er beim zuständigen Landgericht den Antrag auf Vollstreckbarkeitserklärung des Vergleichs.
    Dort wurden die angefallenen Gerichtskosten dem Schuldner zum Soll gestellt.

    Nun möchte der Gläubiger die 60 € für den Antrag auf Vollstreckbarkeitserklärung beim unzuständigen Gericht
    als notwendige Kosten der ZVS im Pfüb als Vollstreckungskosten ansetzen.

    Der Anwalt meint telefonisch, dass es egal sei, dass er ein unzuständiges Gericht angerufen habe.
    Die Kosten sind aufgrund des Titels entstanden und vom Schuldner zu zahlen, es handle sich um Vollstreckungskosten.

    Was meint ihr?

  • Nicht falsch verstehen, aber die Antwort trieft doch fast aus Deiner Frage.
    Sowohl der gesunde Menschenverstand auch der Sinn von § 788 ZPO ergeben, dass der Schuldner nur die Kosten zahlen muss, die bei richtigter (notwendiger=optimaler) Sachbehandlung entstehen.

    Wenn der Anwalt das falsche Gericht um etwas bittet oder bei 5 maßgeblich falschen Meldeämtern anfragt, dann sind das keine Kosten zu Lasten des Schuldners.
    Soll er in seiner Kanzleistruktur nachbessern oder für seine Bediensteten auslegen und nicht andere dafür in Anspruch nehmen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Klare Sache mE:
    Es gibt einen Unterschied zwischen Vollstreckungskosten und notwendigen Vollstreckungskosten. Einen Antrag beim falschen Gericht zu stellen kann passieren, dafür fallen auch unstreitig Kosten an. Aber notwendig war es nicht. Und da der Schuldner nur die notwendigen Vollstreckungskosten zu tragen hat, hat er diese 60 Euro auch nicht zu zahlen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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