Hallo zusammen,
heute brüte ich mal wieder über einem Grundbuch-Problem...
also eine Biogasanlagen GmbH hat ein Grundstück gekauft und hat sich verpflichtet eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für das Land auf diesem Grundstück zu bewilligen und zu beantragen. Jetzt hat die GmbH bewilligt und beantragt und ich hab folgendes auf dem Tisch:
"...verpflichtet sich gegenüber dem Land (...) auf dem o.g. Kaufgegenstand als externe Kompensationsfläche zu Zwecken des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Eingriffsaustausch ein Extensivgrünland in Form einer kräuterreichen Magerwiese anzulegen und unterhalten.
Der Käufer verpflichtet sich, zu einer ausschließlich vorgenanntem Zweck dienenden Nutzung. Das Grünland ist solange aufrecht zu erhalten, solange der Eingriff in die Natur durch den Betrieb der Biomasseanlage X besteht."
Erste Frage ist: Ist das überhaupt eintragungsfähig?
und die Zweite: Wenn ja, wie bezeichne ich das Recht dann schlagwortartig? Nutzungsverpflichtung zur Anlegung und Unterhaltung einer externen Kompensationsfläche?
Ich danke schonmal im Voraus für Ideen, Anregungen und Hilfestellungen
Liebe Grüße
Amira