Erbengemeinschaft besteht aus 4 Personen.
1) Mutter
2) Tochter
3) Sohn 1 und
4) Sohn 2
Sohn 1 ist gleichzeitig Betreuer für die Mutter und ist auch für diese bereits handelnd im notariellen Vertrag aufgetreten.
Es soll ein Wohnungsrecht als Gegenleistung für eine feste Mietvorauszahlung von 10 Jahren für den Mieter
eines in der Erbmasse liegenden Hauses eingetragen werden.
Es wird auf eine Mieterhöhung in der festgelegten Zeit verzichtet. Die Kündigungsmöglichkeiten sind weitestgehend
ausgeschlossen und nur noch nach gesetzlichem Grund möglich.
Ich vermute, dass das zufließende Kapital zur Finanzierung des Heimplatzes bzw. des dort zuzuzahlenden Betrages genutzt werden soll.
Seht Ihr für diese Kombi die Notwendigkeit eines Ergänzungsbetreuers? U.U. Ausschluss der Vertretung?
Danke für einen Tipp.