Ich habe einen not.ES Antrag, der vom NLPfl. vorbereitet und vom "Erben" not. genehmigt wurde vorliegen.
Problem: niemand hat beachtet, dass die kinderlose EL 1933 als neki geboren und 1934 adoptiert wurde. Die EL war am 1.1.77 volljährig. Alles auf dem Gebiet der DDR.
Der antragstellende "Erbe" ist das Kind eines Geschwisterteils der Adoptiveltern der EL. Wenn ich alles richtig verstanden habe was ich dazu noch einmal nachgelesen haben, dann sind erbberechtigt die Annehmenden (ohne deren weitere Verwandten) und die leiblichen Eltern, sowie deren weitere Verwandten.
Dies würde bedeuten ich hätte einen Antrag einer nicht erbberechtigten Person. Was mir aber mehr Kopfzerbrechen macht: der Nlpf. hat dann in die völlig falsche Richtung ermittelt und damit viel Zeit und Geld (Nachlass) verbraucht.