Wie macht Ihr es, wenn Ihr einen Antrag moniert habt und keine Reaktion kommt? Nach 6 Monaten Streitwert festsetzen und weglegen (wie in Zivilverfahren nach Aktenordnung) oder zurückweisen?
Weglegen oder zurückweisen?
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Ich weise immer zurück, jedoch schon nach Ablauf der von mir gesetzten Mängelbehebungsfrist und einer erfolglosen Erinnerung.
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Ich häng mich mal dran:
Ich habe Aufgebotssachen geerbt und steh nun alleine da..
ich habe eine Akte, in der ein Vorschuss gefordert wurde - dieser wurde nie gezahlt.
Nach meinen jetztigen Recherchen muss ich doch einen Zurückweisungsbeschluss machen und die Gerichtskosten aus dem Streitwert festsetzen oder? -
Wurde bereits erinnert an die Zahlung des Vorschusses?
Wann wurde die Zahlung angefordert?
Sinnvoll wäre es, unter Androhung der Zurückweisung die Zahlung nochmals anzufordern -
Die Anforderung wurde bereits im Januar gemacht..
Erinnert wurde bislang noch nicht..
Wenn ich jetzt also erinnere, mit dem Hinweis auf Zurückweisung bei Nichterledigung und es kommt binnen 4 Wochen (?) nichts - dann bin ich beim Zurückweisungsbeschluss mit Streitwertfestsetzung und Kostenerhebung? Einfach weglegen scheint mir zu einfach..
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Ja, würde zurückweisen mit Kostenentscheidung und SW-Festsetzung
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Vielen Dank!
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Vielen Dank!
Ich hätte zunähst auf das Weglegen nach AktO hingewiesen.
Bei Nichtreaktion hätte ich die Kosten zum Soll gestellt und weggelegt. Jedoch finde ich gut 6 Monate etwas zu früh!
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