Die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel wird beantragt. Klägerin war eine Krankenkasse. Als Nachweis wird mir ein Bestätigungsschreiben des Bundesversicherungsamtes vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass nach mehreren Fusionen etc. (werden genau aufgeführt, für mich ist die Rechtsnachfolge nachvollziehbar) jetzt die X-Krankenkasse die aktuelle Rechtsnachfolgerin ist. Reicht das Schreiben des Bundesversicherungsamtes aus? Gilt das als Nachweis im Sinne des § 727 ZPO? Eine Notarbescheinigung gemäß § 21 I BNotO würde ja auch ausreichen.
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