Hallo,
ich bitte mal um Gedanken und Hinweise, ob und wie ich folgenden Sachverhalt bereinigen kann:
1.) Grundbuch von W Blatt 180
BV: diverse Grundstücke (Landwirtschafts- und Waldflächen)
Abt.I: "Paul A. und 80 Miteigentümer"
Bewirtschaftet werden die Flächen von der Waldgemeinschaft W., dieser Waldgemeinschaft wurde vom Landwirtschaftsministerium Brandenburg die Rechtsfähigkeit verliehen und in irgendein Register des Landes eingetragen.
2.) als Beispiel Grundbuch von W Blatt 230
BV: diverse Grundstücke und unter einer eigenen lfd. Nr. "1 Miteigentumsanteil an W Blatt 180"
Abt.I: Carmen R.
Frau R. beantragt jetzt als Miteigentümerin in W Blatt 180 eingetragen zu werden. (Hintergrund ist wohl der, dass sie an den Einnahmen der bewirtschaftenden Waldgemeinschaft beteiligt werden will...)
Alte Grundbuchunterlagen der Gemarkung W sind nicht vorhanden (wahrscheinlich durch Krieg vernichtet). Das Grundbuch von W Blatt 180 wurde 1954 angelegt und in der DDR als "Liste C" geführt, was wohl "ungeklärt" bedeutete. Ich habe in den letzten Wochen sämtliche Grundbücher der Gemarkung W durchgesehen und insgesamt 49 solcher Anteile gefunden (also weit entfernt von 80). Diese Anteile wurden damals (nach Auskunft einer pensionierten Kollegin "Lass bloß die Finger davon") von den katasterlichen Bestandsblättern ins Bestandsverzeichnis übernommen.
Frau R. hat wahrscheinlich im Dorf W weitere Leute aufgestachelt, so dass hier mittlerweile mehrere solcher Anträge vorliegen.
Ich würde die Angelegenheit gerne bereinigen, habe bislang aber keinen Plan...