Hallo,
mein KFB wurde aufgrund eines Versäumnisurteils erstellt. Der KFB ist bereits von Anfang 2016. Nunmehr wurde Einspruch gegen das Versäumnisurteil und die Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt. Gegen den KFB wurde Beschwerde eingelegt und ebenfalls die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt. Der Richter hat einen Termin anberaumt.
Ist der Richter nach § 769 Abs. 1 ZPO für die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem KFB zuständig? Das ist doch keine Rechtspflegersache, oder?