Völlig richtig, was du da sagst, Frog… wie du evtl. bereits gemerkt hast, bin ich eher der Pragmatiker. Insofern ich nicht weiß, dass der Schuldner ein extrem niedriges Einkommen hat, mache ich mir darüber in der Tat eher weniger Gedanken.
Richtigerweise müsstest du nach m.E. den Betrag explizit für den Schuldner freigeben, den er als Unterhalt an die beiden Kinder zahlt. Der Vordruck für den Pfüb gibt das ja auch her.