Ich habe hier einen Antrag vorliegen, einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1993 gegen eine Erbin umzuschreiben.
Die Rechtsnachfolge würde ich aus einem Zivilverfahren 2 C XXX/16 bei einem völlig anderen Amtsgericht ergeben. In diesem Verfahren hätte die Beklagte ihre Erbenstellung nicht bestritten, dies würde als Nachweis ausreichen. Bezug genommen wird insoweit auf eine Entscheidung des LG Ravensburg, 6 T 71/16. Ein Erbschein oder ein notarielles Testament scheinen nicht zu existieren.
Was ist denn davon zu halten?