Hallo zusammen,
ich habe gerade irgendwie ein Brett vor dem Kopf.
In meinem Fall war ein Nacherbenvermerk eingetragen. Der Nacherbenvermerk wurde bereits im Jahr 1994 aufgrund Löschungsbewilligung der Nacherben gelöscht. Unterliegt das Grundstück trotzdem weiterhin der Vor- und Nacherbschaft?
Der Vorerbe ist verstorben, ein Nacherbe beantragt nun die Grundbuchberichtigung...
Vielen Dank