Hallo,
ich habe hier meine erste Nachlassverwaltung und finde nirgendwo etwas dazu, ob man auch im Anordnungsbeschluss der Verwaltung (wie bei der Pflegschaft) die Berufsmäßigkeit des Verwalters feststellt.
Weiß das jemand?
Danke im Voraus,
Malhiermalda