Hallo zusammen, öfter mal was neues:
In einem älteren Grundbuchblatt ist ein 1/3 MEA an Flst. 100 in BVNr. 4 eingetragen. Dieser ist laut Grundbuchvortrag den BVNrn. 1,2 und 3, Flst. 97, 98 und 99 zugeordnet, also als BVNr. 4/ zu 1,2,3 eingetragen.
Ist das überhaupt zulässig? Ich war bisher der Auffassung, dass es pro dienendem Miteigentumsanteil nur ein herrschendes Grundstück geben kann. Habe jetzt im Forum zu der Thematik noch nichts gefunden. Ich soll hier den Beschrieb des dienenden Grundstücks berichtigen und frage mich in diesem Zusammenhang, ob die Buchung überhaupt so bleiben kann, oder ob ich mir hier völlig umsonst Gedanken mache.
Würde mich über eure Meinungen freuen!