In einem Scheidungsverfahren, in dem die Antragsgegnerin mittlerweile wieder in Russland wohnt, hat die Richterin gegen diese ein Zwangsgeld über 300 € verhängt, ersatzweise für die Nichtbeitreibbarkeit 6 Tage Tage Zwangshaft, weil sie ihre Unterlagen zur Berechnung der Rentenanwartschaften nicht vorlegt hat. Der Beschluss wurde ganz förmlich und übersetzt in St. Petersburg zugestellt.
Nun legt man mir die Akte vor nach dem Motto "Lieber Rechtspfleger, nun vollstrecke das mal!"
Und ich habe nicht die geringste Ahnung, ob das überhaupt geht und wie das anzustellen wäre.