Hallo zusammen,
kurz zu meinem Fall. Ich betreue im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme unterschiedliche Menschen in diversen Notlagen. Jetzt habe ich einen Fall, bei dem ich mir schwer tue. Die Ehefrau des Schuldners, der sich in der WVP befindet, wurde für den Zeitraum des Bezugs von Elterngeld (ca. 1600,- Euro) als unterhaltsberechtigte Person vom Gericht herausgerechnet. Diese Herausrechnung war auf den Bezugszeitraum des Elterngelds bestimmt - danach wurde Sie von Seiten des Arbeitgebers wieder als unterh.ber. Person geführt.
Nun wurde ein Jahr später bei einer routinemäßigen Überprüfung seitens des Gerichts der Umstand bekannt, dass die Ehefrau des Schuldners seit Ende des Elterngelds nahtlos Ein Teilzeit-Einkommen in ca. derselben Höhe erhält. Der Insolvenzverwalter wirft dem Schuldner nun vor, seine Obliegenheiten schwer verletzt zu haben und fordert ein volles Jahr an pfändbaren Teilbeträgen zurück (ca. 2500,- Euro) und droht mit der Versagung der Restschuldbefreiung.
Der Schuldner argumentiert, dass er nicht verpflichtet war, diesen Umstand anzuzeigen, da das Einkommen seiner Ehefrau gleich geblieben und somit keine Veränderung eingetreten war. Die nun zurückgeforderten pfändbaren Teilbeträge möchte er dementsprechend ebenfalls nicht begleichen.
Ich bin mir unsicher, wie ich in so einer Situation verfahren soll - wäre hier bereits der Gang zum Anwalt zu raten oder bewegen wir uns noch in einem eindeutig klaren Rahmen?
Vielen Dank im Voraus.