Habe folgenden Fall:
Im Handelsregister eingetragen ist die La La La GmbH & Co KG. Nun wird der La La La e.K. zur Eintragung angemeldet und gleichzeitig die Ausgliederung des Unternehmens des Einzelkaufmanns und Verschmelzung mit der GmbHG & Co KG. Weiterhin wird angemeldet: Die La La La GmbH & Co KG führt die Firma des Einzelkaufmanns fort.
1. Denke ich, dass ich wegen der fehlenden Unterscheidbarkeit den Einzelkaufmann nicht eintragen kann, auch wenn ich nach einer Minute schon die Verschmelzung eintrage und den eK wieder lösche.
2. Liegt auch kein Fall einer Firmenfortführung vor.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für die Antworten