Allerdings eine NLP ohne Anregung oder Antrag? Von Amts wegen für eine Wohnungskündigung? Nur weil ich weiß, dass da eine Wohnung ist bzw. es vermute? Wissen kann ich da ja auch nicht. Erbenermittlung gibt es hier nicht von Amtswegen.
Und das in Fällen, wo ohnehin kein Geld da ist. Auch immer sehr schwierig.Der Vermieter beantragt, damit er das Mietverhältnis kündigen kann bzw. damit ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden kann und ihm der unmittelbare Besitz an der Mietwohnung zurückgegeben wird, die Anordnung einer Nachlasspflegschaft.
Und der Vermieter ist zweifelsohne Gläubiger des Erben. Er möchte seine Rechte wahrnehmen und beantragt deshalb die Anordnung einer Nachlasspflegschaft.
Wenn die Erben unbekannt sind muss das Nachlassgericht die Nachlasspflegschaft anordnen. Es hat kein Ermessen. Und es bedarf keines Sicherungsgrundes.
Und das in Fällen, wo ohnehin kein Geld da ist. Auch immer sehr schwierig.Es fällt mir immer ganz schwer ruhigen Herzen die Diskussionen hier zu verfolgen, wenn es heißt, es ist kein Geld da. Es geht nicht um Geld da oder nicht!!!! Es geht um ein Sicherungsbedürfnis!!!!
Der Nachlassrechtspfleger, der eine Nachlasspflegschaftssache von seiner kargen Beamtembesoldung hat bezahlen müssen, möchte sich bitte hier melden. Ich würde mich für einen die Aufstellung eines Opferfondes stark machen.
Alle weitere wie TL ....
Ehrlich gesagt, ich verstehe die Aufregung nicht. Dann bitte auch vollständig lesen! Ich habe geschrieben, wenn weder ein Antrag noch eine Anregung vorliegt für eine NLP!
Ansonsten brauchen wir darüber nicht diskutieren. Dann mache ich es doch auch nach § 1961 BGB.