Kommt hier gar nicht so selten vor:
Gläubiger beantragt Vorpfändung bei Bank und Arbeitgeber.
Schuldner zahlt den "vor-gepfändeten" Betrag an den Gläubiger damit weiter direkter Zugriff auf Konto und vereinbart danach Vergleich mit Gläubiger.
Gläubiger lässt sich jedoch Zeit mit der Aufhebung der Vorpfändung bzw. argumentiert: wenn keine Pfändung folgt, muss ich die Vorpfändung ja nicht aufheben.
Problem für den Schuldner jedoch, dass der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag zunächst zurückbehält (oder gar an den Gläubiger zahlt).
Kann Schuldner dann ein Rechtsmittel einlegen ? § 775 ZPO mit Nachweis der Zahlung ? Oder besteht ein Rechtsanspruch gegen Gläubiger, dass dieser alle weiteren Vorpfändungen sofort für erledigt erklären muss ? aber wie setzt man das zeitig durch ?
Oder Erinnerung nach § 766 ZPO und vollständige Aufhebung der Vorpfändung ?