Hallo,
ich brauch da mal einen Denkanstoß-
Ich habe einen Erblasser in Deutschland-Nachlass ist auch vorhanden. Zwei von drei Kindern schlugen aus.Nach langem Suchen konnte die Adresse des in die Niederlande verzogenen Sohnes ermittelt werden.
Benachrichtigung ging raus mit internationalem Einschreiben gegen Rückschein.
Kam zurück mit dem Vermerk: geweigerd sprich Annahme verweigert. Auf Neuzusendung mit normaler Post kein Rückmeldung.
Was mache ich wenn nichts passiert, kann ich es irgendwie so zustellen, dass er es annehmen muss? Wie bekomme ich die Ausschlagungsfrist zum Laufen-oder läuft diese ab verweigerter Zustellung?
Sorry, hatte es in dem Zusammenhang noch nicht.
Schon mal schönes WE