Angemeldet ist die Änderung eines Gesellschaftsvertrags (Firma).
Als Grundlage der Anmeldung ist ein gem. § 278 Abs. 6 ZPO im Beschlusswege festgestellter Vergleich (vollstreckbare Ausfertigung in elektronisch begl. Form). Ich bin mir sicher, dass dies einer notariellen Beurkundung gleichsteht. Weiß jemand, wo das steht?
Danke für Tipps?
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