Huhu,
wenn beantragt ist Geld bzw. ein Sparbuch zugunsten der unbekannten Erben zu hinterlegen stelle ich mir immer die Frage, ob nicht vorrangig eine Nachlasspflegschaft einzurichten ist.
Besteht bereits ein Bedürfnis zur Sicherung, sobald werthaltiger Nachlass vorhanden ist.
Muss einem dargelegt werden, inwiefern Erbenermittlung erfolgt ist und ob überhaupt beim Nachlassgericht nachgefragt wurde?
Liebe Grüße