Hallo!
Ich habe hier folgenden Fall mit Bezug zum nichehelichen Erbrecht
Der Erblasser ist 2015, verheiratet, ohne Hinterlassung vonAbkömmlingen verstorben.
Neben der Ehefrau kämen somit die Erben der 2. Ordnung alsErben in Betracht.
Die Mutter des Erblassers ist bereits verstorben. DerErblasser war ihr einziger Sohn.
Die Mutter war bei der Geburt des Erblassers 1936 nicht mitdem Kindesvater verheiratet. Dieser hat jedoch 1937 die Vaterschaftanerkannt.
Der leibliche Vater ist später im Krieg verstorben.
Es hat sich herausgestellt, dass er noch eine eheliche Tochter hatte,die bereits 1920 geboren war. Über ihren Verbleib ist nichts bekannt. Sie hatsich wohl 1938 zum Reichsarbeitsdienst abgemeldet.
Der Erblasser ist bei seiner Mutter und deren Ehemann aufgewachsen und hat 1941 den Namen des Ehemannes erhalten. Ob er adoptiert wurde, ist bislang nicht bekannt.
Meine Frage: Hätte der leibliche Vater nun ein Erbrecht nach seinemSohn gehabt? Und hat durch dessen Wegfall die „Halb-„Schwester einenErbanspruch neben der Ehefrau?
Was würde die Adoption in dem Falle bewirken?
In der Kommentierung fand ich bislang nur das Erbrecht des Kindes.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!