Ich habe einen Antrag nach § 180 Abs. 3 ZVG. Die Kinder leiden unter der Trennung der Eltern. Zwischen den Sorgeberechtigten gibt es Streit die Sorgerechtsausübung, Umgang ... betreffend. Ein Elternteil hat die Versteigerung beantragt. Die Voraussetzungen für die Antragstellung sind gegeben (ehemalige Eheleute, gemeinsame Kinder etc.) . Da im Vollstreckungsrecht die Untersuchungsmaxime nicht gilt, somit der Vortrag der Beteiligten maßgeblich ist, frage ich mich, welche Anforderungen an den Vortrag des antragstellenden Elternteils zu stellen sind.
Es muss ja dargelegt werden, dass der sich an die Versteigerung eventuell anschließende Wohnungswechsel eine Gefahr für die Entwicklung und Gesundheit der Kinder darstellt. Wie erfolgt in so einem Fall die Glaubhaftmachung? Was wäre mit Blick auf die bestehende Hinweispflicht sinnvoll anzufordern?
Danke