Habe vorhin das BGH-Urteil vom 24.01.2018, VII ZB 21/17 gelesen.
Jetzt hat die Bank pfändbares Guthaben, welches aus Nachzahlung von Sozialleistungen resultiert, an die Masse erstattet.
Der Schuldner weist auf das obige Urteil und will sein Geld zurück. Der einzige Unterschied zwischen dem Sachverhalt im Urteil und im mir vorliegenden Fall ist, dass hier kein P-Konto, sondern ein normales Girokonto vorliegt.
Ich denke, dass dies jedoch kein Unterschied macht, da es im Urteil ja grds. darum geht, dass Sozialleistungen vor Pfändung geschützt werden sollen. Wie sieht ihr das?