Hallo zusammen,
beantagt ist die Eintragung einer bpDbk zugunsten desFreistaats xxx, vertreten durch xxx, mit folgendem Inhalt:
Der Eigentümer verpflichtet sich gegenüber xxx alleMaßnahmen zu unterlassen und keine Maßnahmen zu dulden, die der Entwicklung derWald-/Uferfläche in naturschutzrechtlicher Hinsicht entgegenstehen. Auf demGrundstück ist es verboten, Maßnahmen durchzuführen, die den Naturhaushaltschädigen und das Landschaftsbild verunstalten. Hierunter fallen insbesondere…
Bestehen Zweifel, ob eine Maßnahme zulässig ist, entscheidetabschließend das LRA xxx, Unter Naturschutzbehörde.
Ich habe etwas Bauchschmerzen, weil ich schon mal davongelesen habe, dass bei solchen Dienstbarkeiten oft der Bestimmtheitsgrundsatznicht gewahrt ist. Würdet dir die Dienstbarkeit so eintragen?