Hallo liebe Gemeinde! Ich habe einen folgenden Fall auf dem Tisch, wo ich mich schon länger mit der Betreuerin rumärgere. Also folgender Fall: Es ist Betreuung für die Betroffene angeordnet ohne Vermögenssorge. Hierzu hat die Betroffene noch "in guter alter Zeit" eine Vorsorgevollmacht abgschlossen. Hier ist die Bevollmächtigte ihre Tochter, die auch bzgl. der übrigen Aufgabenkreise die Betreuerin ist. In der Vorsorgevollmacht ist die Bevollmächtigte unter Befreiung von § 181 BGB zu allen Geldverfügungen berechtigt worden.
Die Betreute verfügt über ein nicht unerhebliches Vermögen. Die Betreuerin hatte sodann im letzten Jahr einen Betrag von 160.000,00 EUR dem Konto der Betroffenen entnommen um (ich glaube) Reparaturen an ihrem Haus vorzunehemn. Sie sagte, sie hätte sich das Geld geborgt und würde es zu Beginn 2018 zurückzahlen. Seit dem habe ich mehrfach versucht, dass die Betreuerin mir ein Datum der Zurückzahlung mitteilt. Sie hält sich extrem bedeckt und reagiert nun mittlerweile so, dass sie sich in dieser Sache von einem Anwalt vertreten lässt. Sie sei der Ansicht, dass ich meine Kompetenzen überschreite.
Fragen:
1) Denkt ihr, dass ich das tue, also die Kompetenzen überschreite? Sollte sie sich das Geld wirklich nur geborgt haben, so hätte die Betroffene meiner Meinung nach einen Anspruch aus § 488 I 1 BGB.
2) Haltet ihr die Installierung einer Kontrollbetreuung für angezeigt? Der Aufgabenkreis wäre wohl hier die Überwachung der Bevollmächtigten. Für einen evtl. Widerruf der Vollmacht wäre wohl der Richter zuständig. Danke im voraus.