Ich bin in den kalten Teich der DS-GVO geworfen worden, wobei ich mich frage, wie man im Rahmen des Berichtswesens (Gutachten, Turnusberichte, Schlussrechnung, Berichte in der WVP) mit dem Einsichtsrecht hält, bzw. halten wird.
Ich überspitze mal den Sachverhalt, damit es plastischer wird: Der Schuldner, ehemaliger Diskjockey und jetziger Möbelhausentertainer, Josef Müller, genannt Teneriffa-Jupp, kurz TJ beantragt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. Der Sachverständige stellt fest:
Verheiratet seit 10 Jahren in vierter Ehe mit Kunigunde Herzogin von Castop-Rauxel, geboren 32.01.1969, bekannt aus Funk- und Fernsehen, die bekanntlich auch jedes Jahr ihren 40 Geburtstag feiert, nicht schön aber reich, insbesondere, weil sie mit der Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres ein erhebliches Treuhandvermögen ausgezahlt bekommt. Kunigunde ist auch Anfechtungsgegnerin, da TJ kurz vor Antragstellung seine Konten noch leer gemacht und gegebene Darlehen wenigstens teilweise zurückgezahlt hat.
Aus der Ehe ist ein Sohn entsprungen, Hans-Hubert, geboren am 30.02.2010. Hans-Hubert ist schwerbehindert, deshalb kann einen Mehrbedarf nach § 850f ZPO begründet werden.
Desweiteren haben wir noch die Geliebte Schantall Ackermann, 01.04.1994, Ex-Porno-Sternchen, bildschön aber nicht ganz so blitzgescheit. Schantall wurde gerade von Kevin-Justin und Celina-Fee entbunden, so dass sich weitere Unterhaltsverpflichtungen ergeben. Hiervon weiß allerdings keiner. TJ hat drei Jahre zuvor, seiner Geliebten eine Wohnung in Lüdenscheid-Nord, Hauptstraße 123a, geschenkt, die nicht belastet ist.
Zwei Gläubiger, der Hüpfer-Verlag und dem Landmann Verlag schuldet TJ erhebliche Beträge, da er Vorschüsse in erheblicher Höhe für seine Autobiographie erhalten, jedoch nie abgeliefert hat. Die Rückforderungsansprüche sind rechtskräftig.Jetzt kommen (noch-)Ehefrau und Vertreter der Verlage, die wollen, wenn schon keine Kohle, dann doch wenigstens eine schöne Story und verlangen Einblick in die Akte (Ansprüche durch den Verwalter in voller Höhe festgestellt). Würdet ihr das so herausgeben oder mit Hinweis auf die DS-GVO schwärzen oder was sonst?
Wäre es opportun, wenn das Berichtswesen schmalspuriger wäre und schützenswerte Daten in einem Sonderband verwahrt werden?
Wie läuft das bei Schuldnern im Zeugenschutzprogramm?